Die betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung gewinnt immer mehr an Bedeutung, denn der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten erheblich erweitert.
Beiträge in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Allgemeinen Rentenversicherung sind steuer- und Sozialversicherungsfrei! Darüber hinaus ist grundsätzlich ein steuerfreier Zusatzbeitrag in Höhe von 1.800 € jährlich möglich!
Beste Chancen, Ihre Rente aufzubessern. Die NÜRNBERGER bietet Ihnen und Ihrem Arbeitgeber alle möglichen Modelle aus einer Hand. Bewährt einfach und verwaltungsfreundlich.
Das Highlight ist die
Umwandlung von Vermögensbildenden Leistungen in Altersrente.
Unsere Angebote
Direktversicherung

Die Direktversicherung ist wegen ihrer großen Leistungsvielfalt und ihrer einfachen Abwicklung sehr beliebt. Die Verpflichtung des Arbeitgebers beschränkt sich in der Regel auf die Beitragszahlung. Die Beiträge kann sowohl der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn als auch der Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung aufbringen - unversteuert.
Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist der jüngste der fünf Durchführungswege. Er eignet sich vor allem für die Übertragung von Direktzusagen und Versorgungsverpflichtungen aus Unterstützungskassen bei bilanziellen Überlegungen des Arbeitgebers oder bei Unternehmensverkäufen/-übernahmen.
Pensionsfonds - Strategie Rendite Pensionsfonds - Strategie Sicherheit
Pensionskasse

Die Pensionskasse ist weitgehend mit der Direktversicherung vergleichbar. Sie kann in der betrieblichen Altersversorgung maßgeschneiderte Spezialprodukte für die typischen Versorgungsfälle Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung stellen.
Fondsgebundene Pensionskasse mit Beitragserhaltungs-Garantie
Pensionszusage

Die Pensionszusage - auch Direktzusage genannt - wird häufig für Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte verwendet. Das Unternehmen erbringt die zugesagten Leistungen im Versorgungsfall selbst. Durch den Abschluss von geeigneten Rückdeckungsversicherungen können diese betriebsfremden Risiken auf die NÜRNBERGER übertragen werden.
Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung. Die laufenden Beiträge sind hier im Gegensatz zu Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds nach oben nahezu unbegrenzt. Die mögliche steuerliche Förderung ist dadurch weitaus höher. Die Beiträge kann ebenfalls der Arbeitgeber oder per Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer aufbringen.
Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung
NÜRNBERGER Wertkonto

Das Wertkonto ist für den Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung eine besonders attraktive, flexible und renditestarke Systemlösung. Der Arbeitgeber führt für den Arbeitnehmer ein Geldkonto, in dem nicht ausgezahlte Ansprüche z.B. aus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, nicht genommenem Urlaub, Überstunden oder Sonderzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei angespart werden. Wertkonten dienen in der Regel dazu, einen vorgezogenen Ruhestand bis zum tatsächlichen Rentenbeginn vorzufinanzieren. Sie können aber auch in Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden.
NÜRNBERGER Wertkonten