Privathaftpflicht
Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen und haftet mit seinem ganzen Vermögen. Dies ist in § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Existenz versehentlich auf's Spiel setzten? Davor schützt Sie Ihr NÜRNBERGER Privat-HaftpflichtSchutz mit vielen Extras. Ein Spitzenprodukt, das seinesgleichen sucht.
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Autoversicherung
Die Autoversicherung der NÜRNBERGER. Von Anfang an ganz vorne dabei. Ob Panne, Unfall oder Diebstahl: Sie bleiben mobil. Rund um die Uhr. Europaweit. Und natürlich nach Ihren persönlichen Fahr- und Lebensgewohnheiten individuell erweiterbar.
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